- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Mordmerkmale der 2. Gruppe
1.Verstehen
Mordmerkmale der 2. Gruppe
Heimtücke, § 211 II Gr. 2 Var. 1 StGB: Bewusste Ausnutzung von auf Arglosigkeit beruhender Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung
Beispiel: z.B. Täter sticht dem Opfer von hinten in einem dunklen Parkhaus in den Rücken
2.Wiederholen
Was versteht man unter Heimtücke?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T nähert sich dem in ein Buch vertieften O von hinten in einem Parkhaus und ersticht ihn. O hat mit keinerlei Angriff gerechnet. Welche Aussagen zur Heimtücke sind zutreffend?
T ersticht den schlafenden O. O war zuvor aufgrund massiven Alkoholkonsums auf dem Sofa „zusammengebrochen“ und eingeschlafen. Welche Aussagen sind zutreffend?
T lockt O unter einem Vorwand in einen abgelegenen Keller. Dort angekommen, zieht T eine Waffe und schreit: „Stirb!“, woraufhin er sofort abdrückt. Liegt Heimtücke vor?
T tötet das 4 Monate alte Baby O, während die schutzbereiten Eltern E im Nebenzimmer arglos schlafen. Welche Aussagen zur Heimtücke sind zutreffend?
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