- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Vorsatz und Fahrlässigkeit
Vorsatz
1.Verstehen
Vorsatz
Koinzidenz-Prinzip / Simultanitätsprinzip: Vorsatz muss bei Tatbegehung vorgehen (Tatbegehung einzig relevanter Zeitpunkt der Beurteilung ob Vorsatz vorliegt)
Schwelle zum Versuch (unmittelbares Ansetzen gem. § 22) muss bereits überschritten sein
Vorheriger Vorsatz (lat.: „dolus antecedens“) unbeachtlich
Nachträglicher Vorsatz (lat.: „dolus subsequens“) unbeachtlich
Generalvorsatz (umstritten)
2.Wiederholen
Ist es egal zu welchem Zeitpunkt der Täter Vorsatz hat?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T plant, O mit einem vergifteten Kuchen zu töten, entscheidet sich dann aber während dem Backen spontan dazu, das Gift nicht in den Kuchen zu geben, weil er Mitleid hat. Ohne es zu bemerken schüttet er das Gift versehentlich doch in den Kuchen. O stirbt. Hat T den subjektiven Tatbestandes des Totschlags erfüllt?
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