Auszug

Beschuldigter

BeschuldigterBeschuldigtenBeschuldigtem

1.
Verstehen

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Beschuldigter

Beschuldigter im Strafverfahren: Person, gegen die ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde

  • Voraussetzungen, dass Person als Beschuldigter gilt: Relevant z.B. im Bereich der Beweisverwertung bzgl. Belehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
    1. Materieller Anfangsverdacht (Materieller Begriff)
    2. Inkulpationswillen: Verfolgerwillen, insb. nicht bei informatorischer Befragung
  • Mitbeschuldigter wenn und solange unter selbem Aktenzeichen (AZ) gegen mehrere ermittelt (h.M., formeller Begriff)
  • Erscheinungspflicht nur vor Gericht und Staatsanwaltschaft, §§ 163a III, 133 ff. StPO

2.
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