- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Beschuldigter
1.Verstehen
Beschuldigter
Beschuldigter im Strafverfahren: Person, gegen die ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde
Voraussetzungen, dass Person als Beschuldigter gilt: Relevant z.B. im Bereich der Beweisverwertung bzgl. Belehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
Materieller Anfangsverdacht (Materieller Begriff)
Inkulpationswillen: Verfolgerwillen, insb. nicht bei informatorischer Befragung
Mitbeschuldigter wenn und solange unter selbem Aktenzeichen (AZ) gegen mehrere ermittelt (h.M., formeller Begriff)
Erscheinungspflicht vor Gericht und Staatsanwaltschaft, §§ 163a III, 133 ff. StPO
Nicht vor Polizei
2.Wiederholen
Was versteht man unter einem Beschuldigten?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Polizist P verhört T nach einem Raubüberfall ohne Belehrung über sein Schweigerecht. T gesteht. Später wird T vom Landgericht angeklagt. Verteidiger V rügt den Verstoß. Welche Aussagen treffen zu?
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