- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Allgemeine Prozessvoraussetzungen
Zulässigkeit
Zulässigkeit des Verfahrens
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Zulässigkeit
Zulässigkeit verwaltungsgerichtlicher Verfahren Prüfungsschema
- Statthafte Klageart
- Zuständigkeit des angerufenen/anzurufenden Verwaltungsgerichts
- Klagebefugnis, § 42 II VwGO
- Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen je nach Klageart: z.B. Vorverfahren und Klagefrist bei Anfechtungsklage
- Rechtsschutzbedürfnis
- Fehlt nur ausnahmsweise, wenn einfacherer effizienterer Weg zur Erreichung des Klagebegehrens; z.B., wenn Verwaltungsakt begehrt nicht isolierte Anfechtungsklage gegen Ablehnungsbescheid, da dies noch nicht zum Erlass des Bewilligungsbescheids führt
- Beteiligtenfähigkeit, § 61 VwGO
- Prozessfähigkeit, § 62 VwGO
- Form der Klageerhebung, §§ 81, 82 VwGO: Schriftlich, bestimmt, Angabe der Beteiligten und des Klagebegehrens
- Formulierungsbeispiel, falls keine Angaben im Sachverhalt: „§§ 81, 82 VwGO müssen beachtet sein (wenn bereits Klageerhebung) / werden (wenn noch keine Klageerhebung).“
2.Wiederholen
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Frage
Nach welchem Schema prüft man die Zulässigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens?
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