Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Prüfung im Gutachten
Überschriften und Obersätze
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Überschriften und Obersätze
Überschriften und Obersatz: Zur Vermeidung von Wiederholungen ist es elegant, in der Überschrift das Delikt mit dem Paragraphenzitat zu benennen und im Obersatz mit dem ausgeschriebenen Delikt
- Überschrift bezeichnet z.B. nur die Norm
- z.B. „I. §§ 242 I, 244 I Nr. 3 StGB“
- Regelbeispiele (z.B. Diebstahl in besonders schwerem Fall gem. § 243 I Nr. 1 StGB) werden im Gegensatz zu Qualifikationen nicht in der Überschrift zitiert, sondern nur am Ende der Strafbarkeitsprüfung unter dem Extra-Punkt „Strafzumessung“ geprüft
- Obersatz: Hypothese zu der Frage „Wer könnte sich mit welchem Verhalten wonach strafbar gemacht haben?“
- z.B. „Indem er [sich gegen den Willen des B Zutritt zu dessen Wohnung verschaffte und die Geldbörse eingesteckte], könnte sich [A] wegen [Wohnungseinbruchdiebstahls] strafbar gemacht haben.“
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie formuliert man elegant strafrechtliche Überschriften und Obersätze?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Wie wird das Regelbeispiel „Diebstahl in besonders schwerem Fall“ nach § 243 I Nr. 1 StGB in einer strafrechtlichen Prüfung behandelt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Wie könnte ein eleganter Obersatz für die Strafbarkeit des A lauten, der sich gegen den Willen des B Zutritt zu dessen Wohnung verschafft und eine Geldbörse gestohlen hat?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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