Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Aufbau der Grunddeliktarten
Versuchtes Delikt, §§ 22, 23 I StGB
Versuch der Vorsatzqualifikation
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Versuchtes Delikt, §§ 22, 23 I StGB
Versuch von Qualifikation und Regelbeispiel
- Versuch der Vorsatzqualifikation: Unproblematisch möglich
- Versuch der Erfolgsqualifikation: Anerkannt, wenn Grunddelikt strafbar (vollendet oder versucht mit Versuchsstrafbarkeit)
- Kein Versuch eines Regelbeispiels
- Regelbeispiel muss immer voll verwirklicht sein
- Regelbeispiel ist kein Tatbestandsmerkmal, sondern nur Strafzumessungsregel; Versuch eines Strafschärfungsgrunds ist aber nicht normiert, die Anwendung der §§ 22 ff. StGB verstieße gegen Analogieverbot gem. Art. 103 II GG, § 1 StGB
- Aber versuchtes Delikt mit vollendetem Regelbeispiel möglich als schwerer Fall des versuchten Delikts
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Ist der Versuch einer Qualifikation oder eines Regelbeispiels strafbar?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T verletzt O schwer mit dem Ziel, ihm die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen. Die Verletzung führt jedoch nicht zum Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T möchte O töten, indem sie sich von hinten anschleicht und O erwürgt. O bemerkt T aus dem Augenwinkel und erkennt den Angriff. Die Tat verläuft ansonsten nach Plan. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3
T verletzt O schwer mit dem Ziel, ihm die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen. Die Verletzung führt jedoch nicht zum Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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