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Vereinigungsfreiheit und Koalitionsfreiheit, Art. 9 I, III GG
VereinigungsfreiheitKoalitionsfreiheit
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Vereinigungsfreiheit und Koalitionsfreiheit, Art. 9 I, III GG
Nichtmitgliedschaft in öffentlich-rechtlicher Vereinigung (z.B. IHK)
- MM: Grundsätzliche Anerkennung der negativen Vereinigungsfreiheit auch bei öffentlich-rechtlichen Vereinigungen
- hM, BVerfG: Nicht in Schutzbereich des Art. 9 I GG (⇨ nur durch Art. 2 I GG geschützt)
- Kehrseitenargument: Negative Vereinigungsfreiheit kann nicht weiter reichen als positive; Einzelner kann aus Art. 9 I GG keine gründen, deshalb auch kein Recht aus Art. 9 I GG einer fernzubleiben
- Entstehungsgeschichte: Zwangsmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Verbänden schon bei Inkrafttreten des Art. 9 GG, woran man explizit nichts ändern wollte
2.Wiederholen
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Frage
Gilt die negative Vereinigungsfreiheit auch bei öffentlich-rechtlichen Vereinigungen?
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