- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Handlungen und Konkurrenzen
Tateinheit, § 52 I StGB
1.Verstehen
Tateinheit, § 52 I StGB
Voraussetzungen der Tateinheit
- Dieselbe Handlung: Mindestens Teilidentität der Ausführungshandlung
- Verschiedene Rechtsgüter geschützt: Unterschiedliche Rechtsgüter oder unterschiedliche Rechtsgutträger
2.Wiederholen
Unter welchen Voraussetzungen kann Tateinheit angenommen werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T bricht in ein Geschäft ein und stiehlt mehrere wertvolle Gegenstände. Dabei beschädigt er das Inventar des Geschäfts erheblich. Welche Aussagen sind zutreffend?
T zeigt den unschuldigen O bei der Polizei wegen eines Raubmordes an, den es in Wirklichkeit gar nicht gab. T weiß, dass weder der Raubmord stattgefunden hat noch O etwas damit zu tun hat. Wie hat er sich strafbar gemacht?
T fährt den O an. O bleibt schwer verletzt liegen. T erkennt die Lebensgefahr, fährt aber aus Angst vor Strafe davon. O stirbt, hätte aber bei sofortiger Hilfe überlebt. Wie ist das Verhältnis von § 323c StGB zu den Tötungsdelikten?
T zeigt den unschuldigen O bei der Polizei wegen eines Raubmordes an, den es in Wirklichkeit gar nicht gab. T weiß, dass weder der Raubmord stattgefunden hat noch O etwas damit zu tun hat. Wie hat er sich strafbar gemacht?
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