- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Notwehr, § 32 StGB
1.Verstehen
Notwehr, § 32 StGB
Notwehr, § 32 StGB: Rechtfertigung von Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren
- Nothilfe, § 32 II Var. 2 StGB: Notwehr zugunsten eines Dritten
2.Wiederholen
Was versteht man unter Notwehr und Nothilfe?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T nennt den O einen „dreckigen Lügner“. O ist empört und schlägt dem T sofort ins Gesicht, um „seine Ehre wiederherzustellen“. T hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Mund geschlossen und wollte gehen. War der Schlag durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt?
T nennt den O einen „dreckigen Lügner“. O ist empört und schlägt dem T sofort ins Gesicht, um „seine Ehre wiederherzustellen“. T hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Mund geschlossen und wollte gehen. War der Schlag durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt?
T nennt den O einen „dreckigen Lügner“. O ist empört und schlägt dem T sofort ins Gesicht, um „seine Ehre wiederherzustellen“. T hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Mund geschlossen und wollte gehen. War der Schlag durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt?
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