Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Notwehr, § 32 StGB
NotwehrNothilfe
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Notwehr, § 32 StGB
Notwehr, § 32 StGB: Rechtfertigung von Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren
- Nothilfe, § 32 II Var. 2 StGB: Notwehr zugunsten eines Dritten
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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