Vorläufiger Rechtsschutz, §§ 80, 80a, 123, 47 VI VwGO

Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsprozessrecht

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Vorläufiger Rechtsschutz, §§ 80, 80a, 123, 47 VI VwGO

Vorläufiger Rechtsschutz / einstweiliger Rechtsschutz, §§ 80, 80a, 123, 47 VI VwGO: Gerichtlicher vorläufiger Schutz bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren

  • Abwendung unzumutbarer Nachteile durch Zeitaufwand gerichtlichen Klageweges
  • Zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes, Art. 19 IV GG
  • Klagebegehren gem. § 88 VwGO: Kläger begehrt eine vorläufige gerichtliche Regelung, um unzumutbare Nachteile durch die Dauer des Hauptsacheverfahrens abzuwenden

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