Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Sterbehilfe
SterbehilfeBehandlungsabbruch
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Sterbehilfe
Voraussetzungen des Behandlungsabbruchs als Rechtfertigungsgrund
- Täter ist behandelnder Arzt des Opfers oder nahestehender Dritter
- Patient lebensbedrohlich erkrankt
- Einwilligung nach Voraussetzungen der Patientenverfügung, § 1901a BGB
- Behandlungsbezug der Maßnahme: z.B. nicht Erschießen; irrelevant ist die Abgrenzung zwischen aktivem Tun und Unterlassen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Unter welchen Voraussetzung ist die Sterbehilfe gerechtfertigt?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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