Auszug

Sterbehilfe

SterbehilfeBehandlungsabbruch

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Sterbehilfe

Voraussetzungen des Behandlungsabbruchs als Rechtfertigungsgrund

  1. Täter ist behandelnder Arzt des Opfers oder nahestehender Dritter
  2. Patient lebensbedrohlich erkrankt
  3. Einwilligung nach Voraussetzungen der Patientenverfügung, § 1901a BGB
  4. Behandlungsbezug der Maßnahme: z.B. nicht Erschießen; irrelevant ist die Abgrenzung zwischen aktivem Tun und Unterlassen

2.
Wiederholen

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Unter welchen Voraussetzung ist die Sterbehilfe gerechtfertigt?

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