- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Sterbehilfe
1.Verstehen
Sterbehilfe
Voraussetzungen des Behandlungsabbruchs als Rechtfertigungsgrund Prüfungsschema
Täter ist behandelnder Arzt des Opfers oder nahestehender Dritter
Patient lebensbedrohlich erkrankt
Einwilligung nach Voraussetzungen der Patientenverfügung, § 1901a BGB
Behandlungsbezug der Maßnahme: z.B. Abschalten eines Beatmungsgeräts oder Einstellen einer künstlichen Ernährung; z.B. nicht Erschießen
Irrelevant ist die Abgrenzung zwischen aktivem Tun und Unterlassen
2.Wiederholen
Unter welchen Voraussetzung ist die Sterbehilfe gerechtfertigt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Arzt T hat vier unheilbar Kranke Paienten. Er injiziert O1 auf dessen Wunsch eine tödliche Giftspritze. O2 gibt er starke Schmerzmittel, die als Nebenfolge dessen Leben verkürzen. O3 erstickt er im Schlaf mit einem Kissen. Bei O4 stellt er das Beatmungsgerät ab, wie es in dessen Patientenverfügung erwünscht ist. In welchen Fällen ist er gerechtfertigt?
Arzt A schaltet auf Wunsch des unheilbar kranken Patienten P das Beatmungsgerät ab. Welche Aussagen sind zutreffend?
T injiziert dem unheilbar kranken O1 auf dessen Wunsch eine tödliche Medikamentendosis. In einem anderen Fall gibt er O2 starke Schmerzmittel, die als Nebenfolge das Leben verkürzen können. In einem dritten Fall erschießt er den unheilbar kranken O3.
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