Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Mutmaßliche Einwilligung
Mutmaßliche Einwilligung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mutmaßliche Einwilligung
Mutmaßliche Einwilligung: Rechtfertigung auch ohne tatsächliche Einwilligung vorliegt, sofern Würdigung aller Umstände ergibt, dass Betroffener seine Zustimmung erklären würde, wenn er könnte
- Eigener Rechtfertigungsgrund: Gewohnheitsrechtlich anerkannt
- Insb. relevant, wenn Betroffener nicht fähig ist, eine Einwilligung zu erteilen
- Beispiel: Notoperation eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Patienten, der bewusstlos ist
- Maßstab zur Bestimmung einer mutmaßlichen Einwilligung
- Entgegenstehender Wille stets beachtlich: z.B. Schild umgehängt mit Aufschrift „Ich will keine Blutkonserven“
- Sonst auf vernünftigen Menschen abzustellen
- Gründe für die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung
- Handeln im Interesse des Betroffenen (Prinzip des überwiegenden Interesses)
- Prinzip des mangelnden Interesses: Wenn unter Respektierung sämtlicher individueller Belange kein schutzwürdiges Erhaltungsinteresse (z.B. Werbeprospekte weggeworfen)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Ist eine Rechtfertigung möglich, wenn der Betroffene nicht einwilligungsfähig ist, aber davon auszugehen ist, dass er eingewilligt hätte (z.B. in lebensrettende Operation nach Unfall)?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
O ist bewusstlos und T, ein Arzt, führt ohne Einwilligung eine lebensrettende Operation durch. Ist T's Handlung gerechtfertigt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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