- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Aufbau und Funktion der Verwaltung
Verwaltungsrecht
1.Verstehen
Verwaltungsrecht
Allgemeines und besonderes Verwaltungsverfahrensrecht
Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht: Grundbegriffe und Strukturen, die für alle Verwaltungsbereiche gelten
Geregelt im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes und den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (LVwVfG), je nachdem ob eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde betroffen ist
VwVfG und LVwVfG der Bundesländer inhaltlich quasi identisch
Immer auf Zitation achten: Wenn Landesbehörde handelt, gilt LVwVfG des Bundeslandes, nicht VwVfG des Bundes
Häufig handeln Landesbehörden: Dann muss statt der hier zitierten Norm des VwVfG die Norm des LVwVfG des Bundeslandes zitiert werden
Beispiele: Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Ermessen, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsvollstreckung
Besonderes Verwaltungsverfahrensrecht: Regelt spezifische Verwaltungsbereiche
Geregelt in Spezialgesetzen wie BauGB und PolG
Beispiele: z.B. Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht, Versammlungsrecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Raumplanungsrecht, Gewerberecht und Gaststättenrecht
2.Wiederholen
Wie unterscheiden sich das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht?
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