- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Aufbau und Funktion der Verwaltung
Verwaltungsrecht
VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrensrechtVwVfGLVwVfG
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verwaltungsrecht
Allgemeines und besonderes Verwaltungsverfahrensrecht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht: Grundbegriffe und Strukturen, die für alle Verwaltungsbereiche gelten
- Geregelt im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes und den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (LVwVfG), je nachdem ob eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde betroffen ist
- VwVfG und LVwVfG der Bundesländer inhaltlich quasi identisch
- Immer auf Zitation achten: Wenn Landesbehörde handelt, gilt LVwVfG des Bundeslandes, nicht VwVfG des Bundes
- Häufig handeln Landesbehörden: Dann muss statt der hier zitierten Norm des VwVfG die Norm des LVwVfG des Bundeslandes zitiert werden
- Beispiele: Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Ermessen, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsvollstreckung
- Besonderes Verwaltungsverfahrensrecht: Regelt spezifische Verwaltungsbereiche
- Geregelt in Spezialgesetzen wie BauGB und PolG
- Beispiele: z.B. Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht, Versammlungsrecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Raumplanungsrecht, Gewerberecht und Gaststättenrecht
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Wie unterscheiden sich das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht?
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