Verwaltungsrecht

VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrensrechtVwVfGLVwVfG

1.
Verstehen

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Verwaltungsrecht

Allgemeines und besonderes Verwaltungsverfahrensrecht

  • Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht: Grundbegriffe und Strukturen, die für alle Verwaltungsbereiche gelten
    • Geregelt im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes und den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (LVwVfG), je nachdem ob eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde betroffen ist
      • VwVfG und LVwVfG der Bundesländer inhaltlich quasi identisch
      • Immer auf Zitation achten: Wenn Landesbehörde handelt, gilt LVwVfG des Bundeslandes, nicht VwVfG des Bundes
      • Häufig handeln Landesbehörden: Dann muss statt der hier zitierten Norm des VwVfG die Norm des LVwVfG des Bundeslandes zitiert werden
    • Beispiele: Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Ermessen, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsvollstreckung
  • Besonderes Verwaltungsverfahrensrecht: Regelt spezifische Verwaltungsbereiche
    • Geregelt in Spezialgesetzen wie BauGB und PolG
    • Beispiele: z.B. Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht, Versammlungsrecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Raumplanungsrecht, Gewerberecht und Gaststättenrecht

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