Auszug

Fälligkeit und Leistungszeit, § 271 BGB

FälligkeitLeistungszeit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Fälligkeit und Leistungszeit, § 271 BGB

  • Leistungszeit: Zeitpunkt, an dem Leistung zu erbringen ist
  • Fälligkeit: Leistung wird fällig mit dem Zeitpunkt, da Leistungszeit erreicht ist; z.B. Parteien vereinbaren Zahlung im Laufe der Woche, Fälligkeit mit Ablauf der Woche

2.
Wiederholen

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Was versteht man unter den Begriffen „Fälligkeit“ und „Leistungszeit“?

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