- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Beschuldigter: Vernehmung des Beschuldigten
1.Verstehen
Beschuldigter: Vernehmung des Beschuldigten
Belehrungspflicht gilt auch bei bewusster Umgehung einer amtlichen Vernehmung durch Amtsperson
z.B. Konfrontation, wenn Beamter (ohne Belehrung) emotionale oder provozierende Aussage tätigt und dann alles mitschreibt was Beschuldigter sagt ohne Fragen zu stellen (z.B. Beamter sagt nach Messerstich „deine Schwester ist tot“)
z.B. „Mithörfalle“, wenn Beschuldigter (ohne Belehrung) gegenüber einem Zeugen ein Geständnis ablegt und Polizeibeamter mit Einverständnis des Zeugen das Gespräch mitschneidet
2.Wiederholen
Wie verhält es sich, wenn eine Amtsperson eine amtliche Vernehmung bewusst umgeht, um den Zeugen nicht über sein Aussageverweigerungsrecht zu belehren?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Polizist P konfrontiert T mit den Worten „Dein Bruder ist tot" und schreibt mit, was T daraufhin sagt, ohne ihn zu belehren oder Fragen zu stellen. Später wird T vom Landgericht als Angeklagter vernommen. Welche Aussagen treffen zu?
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