Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Beschuldigter: Vernehmung des Beschuldigten
VernehmungVernehmung des BeschuldigtenBelehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beschuldigter: Vernehmung des Beschuldigten
Belehrungspflicht gilt auch bei bewusster Umgehung einer amtlichen Vernehmung durch Amtsperson
- z.B. Konfrontation, wenn Beamter (ohne Belehrung) nach Messerstich sagt „deine Schwester ist tot“ und dann alles mitschreibt was Beschuldigter sagt ohne Fragen zu stellen
- z.B. „Mithörfalle“, wenn Beschuldigter (ohne Belehrung) gegenüber einem Zeugen ein Geständnis ablegt und Polizeibeamter mit Einverständnis des Zeugen das Gespräch mitschneidet
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn eine Amtsperson eine amtliche Vernehmung bewusst umgeht, um den Zeugen nicht über sein Aussageverweigerungsrecht zu belehren?
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