Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Prüfung im Gutachten
Rechtswidrigkeit und Schuld
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Rechtswidrigkeit und Schuld
Rechtswidrigkeit und Schuld
Die Prüfungspunkte Rechtswidrigkeit und Schuld müssen pro Person und Tatkomplex nur einmal geprüft werden, sie können dann bei nachfolgend geprüften Delikten einfach im Prüfungsschema ausgelassen werden, sofern sich keine Besonderheiten (z.B. Irrtümer) ergeben
Maximalen Platzersparnis: Wenn sich in der Rechtswidrigkeit und in der Schuld keinerlei Probleme ergeben, können beide Prüfungspunkte (insb. im fortgeschrittenen Studium und zur Vermeidung von Wiederholungen nachfolgenden Beteiligten) sogar zusammengefasst werden unter der Überschrift „Rechtswidrigkeit und Schuld“
- Formulierungsbeispiel: „Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich. [A] handelte rechtswidrig und schuldhaft.“
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Muss man bei jedem Delikt neu die Rechtswidrigkeit und Schuld feststellen, wenn dort keine Probleme liegen?
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