- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Aussagedelikte und ähnliche Delikte
Vortäuschen einer Straftat, § 145d I StGB
1.Verstehen
Vortäuschen einer Straftat, § 145d I StGB
Konkurrenzen: Subsidiär zu Strafvereitelung gem. § 258 StGB und falscher Verdächtigung gem. § 164 I StGB
2.Wiederholen
Wie verhält es sich wenn durch eine Handlung sowohl Vortäuschen einer Straftat als auch Strafvereitelung oder falsche Verdächtigung verwirklicht sind?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T zeigt den unschuldigen O bei der Polizei wegen eines Raubmordes an, den es in Wirklichkeit gar nicht gab. T weiß, dass weder der Raubmord stattgefunden hat noch O etwas damit zu tun hat. Wie hat er sich strafbar gemacht?
T hat eine Bank ausgeraubt. Um seine Freundin zu beeindrucken, behauptet sein Freund F gegenüber der Polizei wider besseres Wissen: „Ich habe die Bank allein überfallen, T hat damit nichts zu tun.“ F wird statt T verurteilt. Wie hat er sich strafbar gemacht?
T zeigt den unschuldigen O bei der Polizei wegen eines Raubmordes an, den es in Wirklichkeit gar nicht gab. T weiß, dass weder der Raubmord stattgefunden hat noch O etwas damit zu tun hat. Wie hat er sich strafbar gemacht?
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