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Vortäuschen einer Straftat, § 145d I StGB

Vortäuschen einer Straftat
Aktualisiert vor 12 Tagen

Was versteht man unter dem Vortäuschen einer Straftat?

Merke

Vortäuschen einer Straftat, § 145d I StGB: Erregen oder Verstärken des Verdachts einer rechtswidrigen Tat, die nicht begangen wurde wider besseres Wissen gegenüber einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger

  • Beispiel: z.B. Täter meldet der Polizei, dass sein Auto gestohlen wurde, obwohl er es selbst versteckt hat
  • Schutzzweck: Staatliche Rechtspflege gegen Irreführung der Behörden

Wie verhält es sich wenn durch eine Handlung sowohl Vortäuschen einer Straftat als auch Strafvereitelung oder falsche Verdächtigung verwirklicht sind?

Merke

Konkurrenzen: Subsidiär zu Strafvereitelung gem. § 258 StGB und falscher Verdächtigung gem. § 164 I StGB

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Frage 1/4

T zeigt den unschuldigen O bei der Polizei wegen eines Raubmordes an, den es in Wirklichkeit gar nicht gab. T weiß, dass weder der Raubmord stattgefunden hat noch O etwas damit zu tun hat. Wie hat er sich strafbar gemacht?

§ 164 StGB und § 145d StGB in Tateinheit.
§ 145d StGB tritt im Wege der Subsidiarität hinter § 164 StGB zurück.
Im Schuldspruch des Urteils erscheint nur § 164 StGB.
§ 164 StGB und § 145d StGB in Tatmehrheit.
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