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Vortäuschen einer Straftat, § 145d I StGB
Vortäuschen einer Straftat
Aktualisiert vor 8 Tagen
Was versteht man unter dem Vortäuschen einer Straftat?
Merke
Vortäuschen einer Straftat, § 145d I StGB: Erregen oder Verstärken des Verdachts einer rechtswidrigen Tat, die nicht begangen wurde wider besseres Wissen gegenüber einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger
- Beispiel: z.B. Täter meldet der Polizei, dass sein Auto gestohlen wurde, obwohl er es selbst versteckt hat
- Schutzzweck: Staatliche Rechtspflege gegen Irreführung der Behörden
Wie verhält es sich wenn durch eine Handlung sowohl Vortäuschen einer Straftat als auch Strafvereitelung oder falsche Verdächtigung verwirklicht sind?
Merke
Konkurrenzen: Subsidiär zu Strafvereitelung gem. § 258 StGB und falscher Verdächtigung gem. § 164 I StGB
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Ziad T.
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