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Vortäuschen einer Straftat, § 145d I StGB

Vortäuschen einer Straftat
Aktualisiert vor 8 Tagen

Was versteht man unter dem Vortäuschen einer Straftat?

Merke

Vortäuschen einer Straftat, § 145d I StGB: Erregen oder Verstärken des Verdachts einer rechtswidrigen Tat, die nicht begangen wurde wider besseres Wissen gegenüber einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger

  • Beispiel: z.B. Täter meldet der Polizei, dass sein Auto gestohlen wurde, obwohl er es selbst versteckt hat
  • Schutzzweck: Staatliche Rechtspflege gegen Irreführung der Behörden

Wie verhält es sich wenn durch eine Handlung sowohl Vortäuschen einer Straftat als auch Strafvereitelung oder falsche Verdächtigung verwirklicht sind?

Merke

Konkurrenzen: Subsidiär zu Strafvereitelung gem. § 258 StGB und falscher Verdächtigung gem. § 164 I StGB

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