Auszug

Verleitung zur Falschaussage, § 160 I StGB

Verleitung zur Falschaussage

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Verleitung zur Falschaussage, § 160 I StGB

Einwirken auf vermeintlich gutgläubige Beweisperson, die tatsächlich bösgläubig ist

  • Nicht Anstiftung zur Falschaussage, da kein Teilnahmewille bzgl. Falschaussage gem. § 153 StGB, sondern Täterwille bzgl. Verleitung zur Falschaussage gem. § 160 I StGB
  • Keine vollendete Verleitung zur Falschaussage, da Einwirken nicht entsprechende Folge auslöste
  • Versuchte Verleitung zur Falschaussage, §§ 160 I, 22, 23 I

2.
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Frage

Wie verhält es sich, wenn der Täter eine Person zur Falschaussage verleitet, die um die Falschheit der Aussage weiß?

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