Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Aussagedelikte und ähnliche Delikte
Verleitung zur Falschaussage, § 160 I StGB
Verleitung zur Falschaussage
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verleitung zur Falschaussage, § 160 I StGB
Einwirken auf vermeintlich gutgläubige Beweisperson, die tatsächlich bösgläubig ist
- Nicht Anstiftung zur Falschaussage, da kein Teilnahmewille bzgl. Falschaussage gem. § 153 StGB, sondern Täterwille bzgl. Verleitung zur Falschaussage gem. § 160 I StGB
- Keine vollendete Verleitung zur Falschaussage, da Einwirken nicht entsprechende Folge auslöste
- Versuchte Verleitung zur Falschaussage, §§ 160 I, 22, 23 I
2.Wiederholen
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Frage
Wie verhält es sich, wenn der Täter eine Person zur Falschaussage verleitet, die um die Falschheit der Aussage weiß?
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