- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Aussagedelikte und ähnliche Delikte
Verleitung zur Falschaussage, § 160 I StGB
Verleitung zur Falschaussage
Aktualisiert vor 12 Tagen
Was versteht man unter Verleitung zur Falschaussage?
Merke
Verleitung zur Falschaussage, § 160 I StGB: Veranlassen einer anderen Person unwissentlich eine falsche Aussage zu machen vor Gericht (oder anderer zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle)
- Beispiel: z.B. Täter überzeugt unbeteiligten Zeugen, der sich nicht genau an den Tatzeitpunkt erinnern kann, vor Gericht auszusagen, dass er den Angeklagten zur Tatzeit an einem anderen Ort gesehen habe
- Verleiten: Einwirken auf Beweisperson, sodass diese aussagt, was sie für richtig hält
- Anstiftung zur Falschaussage, §§ 153, 26: Einwirken auf Beweisperson, sodass diese aussagt, was sie nicht für richtig hält
- Entspricht falscher uneidlicher Aussage in mittelbarer Täterschaft, §§ 153 I, 25 I 2 StGB: Gesetzliche Privilegierung durch niedrigeren Strafrahmen in § 160 I StGB als in § 153 I StGB
Wie verhält es sich, wenn der Täter eine Person zur Falschaussage verleitet, die um die Falschheit der Aussage weiß?
Merke
Einwirken auf vermeintlich gutgläubige Beweisperson, die tatsächlich bösgläubig ist
- Nicht Anstiftung zur Falschaussage, da kein Teilnahmewille bzgl. Falschaussage gem. § 153 StGB, sondern Täterwille bzgl. Verleitung zur Falschaussage gem. § 160 I StGB
- Keine vollendete Verleitung zur Falschaussage, da Einwirken nicht entsprechende Folge auslöste
- Versuchte Verleitung zur Falschaussage, §§ 160 I, 22, 23 I
Teste dein Wissen
Frage 1/6
Der Mafiaboss T zwingt den Z mit vorgehaltener Pistole, vor Gericht eine falsche Aussage zu machen. Z hat Todesangst, ist sich aber bewusst, dass er lügt, und sagt falsch aus. T selbst betritt den Gerichtssaal nicht. Welche Aussagen zur Strafbarkeit des T sind richtig?
T ist Täter einer falschen uneidlichen Aussage in mittelbarer Täterschaft.
Eine mittelbare Täterschaft scheidet aus.
T hat sich wegen Anstiftung zur Falschaussage strafbar gemacht.
T hat sich wegen Verleitung zur Falschaussage strafbar gemacht.
Könnte dich auch interessieren
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Nichtvermögensdelikte.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.
