Glaubensfreiheit, Art. 4 I, II GG

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Glaubensfreiheit, Art. 4 I, II GG

Religionsfreiheit: Weit auszulegen, Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft relevant

  1. Objektiv transzendentaler Bezug
  2. Subjektiv persönliche Glaubensüberzeugung: Überzeugung von der Stellung des Menschen in der Welt und seiner Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten
  • Forum internum: „Glaubens- und Bekenntnisfreiheit“; Glaubenszugehörigkeit
  • Forum externum: Glaubensbedingte Verhaltensweisen, z.B. Kulthandlungen, Kleidung, Mission

2.
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Was schützt die Religionsfreiheit im Einzelnen?

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