Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Rechtsgeschichte
- Historische Rechtsquellen
Weimarer Reichsverfassung (WRV)
Weimarer ReichsverfassungWRV
1.Verstehen
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Weimarer Reichsverfassung (WRV)
Weimarer Reichsverfassung (WRV)
- Inkrafttreten am 14.8.1919
- Mit Ermächtigungsgesetz am 24.03.1933 zwar nicht formell, aber materiell aufgehoben
- Unterschiede zum Grundgesetz: Weniger „wehrhaft“ und stabil; Schwächen behoben in Grundgesetz („responsiver Charakter“ des Grundgesetzes)
- Starker Reichspräsident als „Ersatzkaiser“: Konnte z.B. Reichstag auflösen und bis Neuwahl durch Notverordnungen erlassen (quasi „Diktator auf Zeit“); direkt gewählt
- Keine 5%-Hürde: Führte zu Zersplitterung der Parteienlandschaft
- Keine Ewigkeitsgarantie: Materielle Aushöhlung der Verfassung im Nationalsozialismus
- Grundrechte nur Programmsätze: Keine Verfassungsbeschwerde
- Vormachtstellung Preußens: „Asymmetrischer Föderalismus“
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