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Weimarer Reichsverfassung (WRV)
Was musst du über die Weimarer Reichsverfassung wissen?
Die Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV, trat am 14. August 1919 in Kraft und begründete die erste parlamentarische Demokratie auf deutschem Boden. Ihr Ende kam mit dem Ermächtigungsgesetz am 24.03.1933, durch das sie zwar nicht formell, aber materiell aufgehoben wurde. Das bedeutet, dass die WRV als Text formal weiterbestand, ihr normativer Gehalt jedoch durch die Übertragung der Gesetzgebungsgewalt auf die Reichsregierung faktisch beseitigt wurde.
Im Vergleich zum heutigen Grundgesetz war die WRV weniger „wehrhaft" und stabil. Ihre strukturellen Schwächen wurden bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes gezielt behoben, weshalb man vom „responsiven Charakter" des Grundgesetzes spricht: Das Grundgesetz ist in wesentlichen Punkten eine bewusste Antwort auf die Defizite der WRV. Diese Unterschiede zum Grundgesetz lassen sich an vier zentralen Schwachstellen festmachen.
Erstens sah die WRV einen starken Reichspräsidenten vor, der als „Ersatzkaiser" fungierte. Er wurde direkt vom Volk gewählt und verfügte über weitreichende Befugnisse. So konnte er etwa den Reichstag auflösen und bis zur Neuwahl durch Notverordnungen regieren, was ihn zu einer Art „Diktator auf Zeit" machte. Diese Machtfülle begünstigte die Aushöhlung der parlamentarischen Demokratie erheblich.
Zweitens gab es keine 5%-Hürde, wie sie heute in § 6 Abs. 3 BWahlG vorgesehen ist. Dies führte zu einer Zersplitterung der Parteienlandschaft, sodass eine Vielzahl kleiner Parteien im Reichstag vertreten war und stabile Regierungsmehrheiten kaum zustande kamen.
Drittens fehlte eine Ewigkeitsgarantie, wie sie das Grundgesetz heute in Art. 79 Abs. 3 GG kennt. Die Verfassung konnte also mit entsprechender Mehrheit in ihrem Kerngehalt geändert werden. Das ermöglichte die materielle Aushöhlung der Verfassung im Nationalsozialismus, da es keinen unantastbaren Verfassungskern gab, der dem Zugriff des Gesetzgebers entzogen gewesen wäre.
Viertens waren die Grundrechte der WRV nur Programmsätze. Sie formulierten politische Zielvorstellungen, ohne dem Einzelnen ein durchsetzbares subjektives Recht zu verleihen. Insbesondere gab es keine Verfassungsbeschwerde, mit der sich Bürger gegen Grundrechtsverletzungen hätten wehren können.
Schließlich war die WRV durch eine Vormachtstellung Preußens geprägt, das als mit Abstand größter Gliedstaat die anderen Länder dominierte. Man spricht insoweit von einem „asymmetrischen Föderalismus", weil die Länder nicht annähernd gleichgewichtig nebeneinanderstanden.
Die Weimarer Reichsverfassung war also die erste deutsche demokratische Verfassung, deren strukturelle Schwächen – vom übermächtigen Reichspräsidenten über die fehlende Ewigkeitsgarantie bis hin zu bloß programmatischen Grundrechten – das Grundgesetz gezielt zu beheben suchte.
Weimarer Reichsverfassung (WRV)
- Inkrafttreten am 14.8.1919
- Mit Ermächtigungsgesetz am 24.03.1933 zwar nicht formell, aber materiell aufgehoben
- Unterschiede zum Grundgesetz: Weniger „wehrhaft“ und stabil; Schwächen behoben in Grundgesetz („responsiver Charakter“ des Grundgesetzes)
- Starker Reichspräsident als „Ersatzkaiser“: Konnte z.B. Reichstag auflösen und bis Neuwahl durch Notverordnungen erlassen (quasi „Diktator auf Zeit“); direkt gewählt
- Keine 5%-Hürde: Führte zu Zersplitterung der Parteienlandschaft
- Keine Ewigkeitsgarantie: Materielle Aushöhlung der Verfassung im Nationalsozialismus
- Grundrechte nur Programmsätze: Keine Verfassungsbeschwerde
- Vormachtstellung Preußens: „Asymmetrischer Föderalismus“
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