Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Betrug: Vermögensschaden im Detail
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Betrug: Vermögensschaden im Detail
Auch mit Rechtswidrigkeit bemakelte Vermögenswerte sind werthaltig und genießen deshalb strafrechtlichen Vermögensschutz
- Insb. illegaler Besitz: z.B. Vermögensschaden auch wenn Dealer durch Täuschung um Drogenbesitz gebracht wird oder Dieb um Besitz gestohlenen Autos
- (Legales) Geld, das zu illegalen Zwecken eingesetzt wird: z.B. vorgeblicher Auftragskiller betrügt Auftraggeber über seine Leistungswilligkeit
- Verbotene oder sittenwidrige Tätigkeit, z.B. Auftragskiller um seinen Lohn gebracht: Kein strafrechtlicher Betrug, da verbotene Tätigkeit kein rechtlich anerkannter Marktwert
- Prostitution trotz ProstG nach wie vor als sittenwidrig anzusehen, aber ab Leistungserbringung ausnahmsweise geschützter Anspruch aus § 1 ProstG
- Ebenso Telefonsex / Pornofilmgagen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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