Auszug

Betrug: Vermögensschaden im Detail

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Betrug: Vermögensschaden im Detail

Auch mit Rechtswidrigkeit bemakelte Vermögenswerte sind werthaltig und genießen deshalb strafrechtlichen Vermögensschutz

  • Insb. illegaler Besitz: z.B. Vermögensschaden auch wenn Dealer durch Täuschung um Drogenbesitz gebracht wird oder Dieb um Besitz gestohlenen Autos
  • (Legales) Geld, das zu illegalen Zwecken eingesetzt wird: z.B. vorgeblicher Auftragskiller betrügt Auftraggeber über seine Leistungswilligkeit
  • Verbotene oder sittenwidrige Tätigkeit, z.B. Auftragskiller um seinen Lohn gebracht: Kein strafrechtlicher Betrug, da verbotene Tätigkeit kein rechtlich anerkannter Marktwert
    • Prostitution trotz ProstG nach wie vor als sittenwidrig anzusehen, aber ab Leistungserbringung ausnahmsweise geschützter Anspruch aus § 1 ProstG
    • Ebenso Telefonsex / Pornofilmgagen

2.
Wiederholen

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Sind auch rechtswidrig erlangte Vermögenswerte durch § 263 StGB geschützt?

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