Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Mordmerkmale der 2. Gruppe
MordmerkmalMordmerkmaleTatbezogene MordmerkmaleMordmerkmale der 2. GruppeHeimtücke
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mordmerkmale der 2. Gruppe
Voraussetzungen der Heimtücke
- Arglosigkeit des Opfers: Sich keines Angriffs versehen (nicht mit Angriff rechnen)
- Wehrlosigkeit des Opfers: Keine oder reduzierte Möglichkeit der Verteidigung aufgrund der Arglosigkeit
- Bewusstes Ausnutzen durch Täter
- Verzweifelter / im Affekt: Kein Ausnutzungsbewusstsein
- In feindlicher Willensrichtung: Restriktive Auslegung des Heimtückebegriffs umstritten
- Nicht, wenn Täter aus seiner Sicht „zum Besten“ des Opfers handelt
- Insb. keine feindliche Willensrichtung bei Tötung aus Mitleid
- Insb. keine feindliche Willensrichtung Sterbehilfe (wenn Grenzen des Erlaubten überschritten, sonst ohnehin gerechtfertigt)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was sind die Voraussetzungen der Heimtücke?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Nichtvermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.