Juristische Personen des Privatrechts

1.
Verstehen

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Juristische Personen des Privatrechts

Eigenständige Grundrechtsfähigkeit der juristischen Person

  • BVerfG: Wenn personelles Substrat hinter juristischer Person auf das sinnvoller- und notwendigerweise durchgegriffen werden kann
    • Art. 19 III GG erkennt juristischen Personen eigene Rechtsposition zu
  • hL: Wenn grundrechtstypische Gefährdungslage, d.h. gegenüber dem Staat in schutzbedürftiger Situation

2.
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Frage

Müssen hinter einer juristischen Person natürliche Personen stehen, damit sie sich auf Grundrechte berufen kann?

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