- Öffentliches Recht
- Grundrechte
- Grundrechtsberechtigung
Juristische Personen des Privatrechts
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Juristische Personen des Privatrechts
Eigenständige Grundrechtsfähigkeit der juristischen Person
- BVerfG: Wenn personelles Substrat hinter juristischer Person auf das sinnvoller- und notwendigerweise durchgegriffen werden kann
- Art. 19 III GG erkennt juristischen Personen eigene Rechtsposition zu
- hL: Wenn grundrechtstypische Gefährdungslage, d.h. gegenüber dem Staat in schutzbedürftiger Situation
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Müssen hinter einer juristischen Person natürliche Personen stehen, damit sie sich auf Grundrechte berufen kann?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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