- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Bundestagswahl
Bundestagswahl
1.Verstehen
Bundestagswahl
Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 I 1 GG: Schutz des aktiven Wahlrechts (der Wähler) und des passiven Wahlrechts (der Kandidaten)
Unmittelbarkeit der Wahl: Zwischen Wahlentscheidung und Wahl keine weitere Entscheidung durch andere Personen (≠ Wahlmännersystem in USA)
Freiheit der Wahl: Kein Zwang, Druck oder staatliche Einflussnahme auf Wahlentscheidung
Geheimheit der Wahl: Gewährleistung, dass keinem anderen bekannt wird, wie jemand wählen will, wählt oder gewählt hat
Öffentlichkeit der Wahl, aus Art. 38, 20 I: Öffentliche Überprüfbarkeit
Allgemeinheit der Wahl: Alle Bürger können grds. teilnehmen; kein unberechtigter Ausschluss von Staatsbürgern (z.B. bestimmte Bevölkerungsgruppen)
Gleichheit der Wahl: Formale Gleichheit; auch bei Wahlvorbereitung, Wahlwerbung, Wahlkampfkostenerstattung
Zählwertgleichheit: Gleiche Anzahl an Stimmen, Stimmen haben bei Auszählung gleichen Wert (≠ Klassenwahlrecht)
Erfolgswertgleichheit: Jede Stimme gleiche rechtliche Erfolgschance im Vergleich zu anderen
Chancengleichheit der Parteien, Art. 38 I, 21 I
2.Wiederholen
Welche Wahlrechtsgrundsätze gelten für die Wahl zum Deutschen Bundestag?
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