Auszug

Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB

SchwangerschaftsabbruchAbtreibung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB

Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs

  • Gerechtfertigt wegen medizinischer Indikation, § 218a II StGB
  • Gerechtfertigt nach Sexualdelikt innerhalb zwölf Wochen, § 218a III StGB
  • Straffrei bei Versuch durch Schwangere, § 218 IV 2 StGB: Strafausschließungsgrund
  • Tatbestandslos nach Beratung innerhalb zwölf Wochen, § 218a I StGB: Zwar ohne Tatbestand, aber rechtswidrig
    • Nach Entscheidung des BVerfG nur „faktische Fristenlösung“ möglich, da auch Schutz der Leibesfrucht geboten
      • Keine „echte Fristenlösung“ nach der der Schwangerschaftsabbruch erlaubt innerhalb bestimmter Frist

2.
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