Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Aufbau der Grunddeliktarten
Fahrlässiges Delikt
Fahrlässiges DeliktFahrlässigkeitsdeliktFahrlässige Begehung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Fahrlässiges Delikt
Fahrlässiges Delikt / Fahrlässigkeitsdelikt: Tatbestand nicht vorsätzlich, aber mit Fahrlässigkeit verwirklicht, d.h. ungewollte Verwirklichung des Tatbestandes durch eine pflichtwidrige Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
- Nur strafbar, wenn Fahrlässigkeitstatbestand ausdrücklich gesetzlich normiert, § 15 StGB
- Falls kein Fahrlässigkeitsdelikt normiert (z.B. kein fahrlässiger Betrug) sollten keine Ausführungen dazu gemacht werden
- Beim Fahrlässigkeitsdelikt nie Mittäterschaft, § 25 II StGB, da ohne Vorsatz kein gemeinsamer Tatentschluss
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem fahrlässigen Delikt? Ist das fahrlässige Delikt strafbar?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T fährt in einer 30er-Zone mit 50 km/h und übersieht dabei den Fußgänger O, den er anfährt. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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