- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Rechtsbehelfe im Strafverfahren
1.Verstehen
Rechtsbehelfe im Strafverfahren
Rechtsbehelfe in der Haft
Haftprüfung, §§ 117 ff. StPO
Kein Devolutiveffekt: Durch Gericht, das Haftbefehl erlassen hat
Mündliche Verhandlung
Sinnvoll, wenn mündliche Verhandlung erwünscht: Um neue Tatsachen vorzutragen oder vor Gericht guten persönlichen Eindruck zu erwecken, z.B. um Annahme von Fluchtgefahr zu entkräften
Haftbeschwerde, §§ 304 ff. StPO
Devolutiveffekt: Durch nächsthöheres Gericht
Ohne mündliche Verhandlung, § 309 I StPO
Sinnvoll, wenn Befassung durch anderen Richter gewünscht: z.B. um abweichende rechtliche Bewertung zu erwirken
2.Wiederholen
Welches Rechtsbehelfe gibt es für Inhaftierte?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Angeklagter A befindet sich in Untersuchungshaft. Er hält die Haft für rechtswidrig und möchte dagegen vorgehen. Sein Verteidiger V überlegt, welcher Rechtsbehelf am erfolgversprechendsten ist. Welche Aussagen treffen zu?
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