- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Leistungsklage, Feststellungsklage und weitere Verfahren
Allgemeine Feststellungsklage, § 43 VwGO
1.Verstehen
Allgemeine Feststellungsklage, § 43 VwGO
Arten der allgemeinen Feststellungsklage
Positive Feststellungsklage, § 43 I Var. 1 VwGO und negative Feststellungsklage, § 43 I Var. 2 VwGO: Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses, d.h. die rechtliche Beziehung aus öffentlich-rechtlicher Norm (auch durch Sache vermittelt); z.B. Bauherr will feststellen lassen, ob sein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist
Hinreichend bestimmter konkreter Streit erforderlich: Überschaubarer Sachverhalt (≠ abstrakte Rechtsfrage) nötig
Nichtigkeitsfeststellungsklage, § 43 I Var. 3 VwGO: Schwerwiegender, offensichtlicher Fehler eines Verwaltungsakts gem. §§ 43 III, 44 VwVfG geltend gemacht (z.B. in wesentlichen Punkten unverständlich)
2.Wiederholen
Welche Arten der allgemeinen Leistungsklage werden unterschieden?
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