- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Der Verwaltungsakt
Verwaltungsakt mit Drittwirkung
Verwaltungsakt mit DrittwirkungVerwaltungsakts mit DrittwirkungDrittwirkungDoppelwirkungMischwirkungDritterDrittbetroffener
1.Verstehen
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Verwaltungsakt mit Drittwirkung
Maßgeblich ist die materielle Rechtsbetroffenheit: Für die Drittbeteiligung kommt es nicht auf die formale Beteiligtenstellung i.S.d. § 13 VwVfG an, sondern auf die tatsächliche Betroffenheit in eigenen Rechten
- Dritter ist, wer in einem subjektiv-öffentlichen Recht nach Schutznormtheorie betroffen ist: Reine wirtschaftliche oder ideelle Interessen reichen nicht aus
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wann ist jemand im Rahmen eines Verwaltungsakts mit Drittwirkung betroffen?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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