Auszug

Mittäterschaft, § 25 II StGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Mittäterschaft, § 25 II StGB

Versuchsbeginn / Unmittelbares Ansetzen bei der mittelbaren Täterschaft: Zeitpunkt des Versuchsbeginns beim Mittäter umstritten

  • Einzellösung: Versuchsbeginn für jeden Mittäter gesondert festzustellen
  • h.M., Gesamtlösung: Wenn einer der Beteiligten nach Vorstellung aller Mittäter Handlung vornimmt, die ohne Zwischenschritte in Tatbestandverwirklichung münden soll
    • Gemeinsame Tat, deren Versuch und Vollendung einheitlich vollzogen, weil Mittäter auch Tatbeitrag des anderen zugerechnet wird

2.
Wiederholen

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Wann setzt der Mittäter unmittelbar an zum Versuch?

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