Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

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Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB: Gegen einen Fahrzeugführer oder Mitfahrer gerichteter Raub, räuberische Erpressung oder räuberischer Diebstahl unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

  • Beispiel: z.B. Täter nimmt ein Taxi, bedroht Taxifahrer während der Fahrt mit einem Messer und fordert die Herausgabe des Bargeldes

  • Raubähnliches Delikt: Vermögensdelikt

  • Täter muss zum Tatzeitpunkt Fahrer des Fahrzeugs sein: z.B. nicht, wenn Fahrer aussteigt und dann niedergeschlagen wird, um Auto zu stehlen

2.
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Frage

Was versteht man unter einem räuberischen Angriff auf Kraftfahrer?

3.
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Frage 1

T nutzt den Moment, in dem O mit seinem Pkw an einer roten Ampel wartet. Er reißt die Fahrertür auf, hält O ein Messer an die Kehle und verlangt dessen Uhr. O ist durch die Enge des Fahrzeugs und die Konzentration auf die Ampelphase in seinen Abwehrmöglichkeiten eingeschränkt. Wegen welcher Straftaten hat sich T hiernach strafbar gemacht?

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Frage 2

T bedroht während der Fahrt den Beifahrer O mit einer Schusswaffe, um diesen zur Herausgabe seines Smartphones zu zwingen. Der Fahrer des Wagens baut vor Schreck fast einen Unfall. Welche Aussagen sind korrekt?

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Frage 3

T lässt sich von Taxifahrer O nach Hause bringen. Nachdem O den Wagen am Zielort ordnungsgemäß geparkt und den Motor abgestellt hat, steigen beide aus. Da T nicht zahlen will, schlägt er O nieder und entwendet dessen Geldbörse. Welche Aussagen sind richtig?

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