- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Straßenverkehrsdelikte
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was versteht man unter einem räuberischen Angriff auf Kraftfahrer?
Merke
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB: Gegen einen Fahrzeugführer oder Mitfahrer gerichteter Raub, räuberische Erpressung oder räuberischer Diebstahl unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
- Beispiel: z.B. Täter nimmt ein Taxi, bedroht Taxifahrer während der Fahrt mit einem Messer und fordert die Herausgabe des Bargeldes
- Raubähnliches Delikt: Vermögensdelikt
- Täter muss zum Tatzeitpunkt Fahrer des Fahrzeugs sein: z.B. nicht, wenn Fahrer aussteigt und dann umgehauen wird, um Auto zu stehlen
Teste dein Wissen
Frage 1/3
T nutzt den Moment, in dem O mit seinem Pkw an einer roten Ampel wartet. Er reißt die Fahrertür auf, hält O ein Messer an die Kehle und verlangt dessen Uhr. O ist durch die Enge des Fahrzeugs und die Konzentration auf die Ampelphase in seinen Abwehrmöglichkeiten eingeschränkt. Wegen welcher Straftaten hat sich T hiernach strafbar gemacht?
T hat sich wegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer gem. § 316a StGB strafbar gemacht.
T hat nicht die durch die Fahrzeugführung bedingte Behinderung ausgenutzt.
§ 316a StGB ist nicht anwendbar, da der Wagen zum Zeitpunkt des Angriffs stand.
Die spezifischen Gegebenheiten des Straßenverkehrs wurden hier ausgenutzt.
Könnte dich auch interessieren
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Nichtvermögensdelikte.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.
