Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG

Allgemeines PersönlichkeitsrechtPersönlichkeitsrechtAusprägungen des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsPrivatsphäreIntimsphäreRecht auf informationelle SelbstbestimmungRecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG

Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • Recht auf Privatsphäre, Geheimsphäre und Intimsphäre
    • Sphärentheorie: Je näher am Kernbereich, desto intensiver der Eingriff (steigende Anforderungen an Verhältnismäßigkeit); fließende Übergänge
      • Intimsphäre (absolut): Unantastbarer Kernbereich; Identität, Intimsphäre, Integrität; Geheimnisse, sexuelle Selbstbestimmung
      • Weitere Privatsphäre (stark)
      • Noch weitere Sozialsphäre (relativ): Wer sich selbst öffentlich exponiert, muss mehr hinnehmen
  • Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
  • Recht am eigenen Wort
  • Recht am eigenen Bild
  • Recht auf eigenen Namen
  • Kenntnis der eigenen Abstammung
  • Schutz gegen verfälschende oder entstellende Darstellung
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Selbstbestimmung wann und in welchen Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (Schutz gegen Erhebung, Speicherung, Verwendung, Weitergabe individualisierter oder individualisierbarer Daten)
    • Durch Verletzung erlangte Informationen dürfen von Verwaltung grds. nicht verwendet werden, es sei denn konkrete Gefährdung eines Rechtsguts (≠ absolutes Beweisverwertungsverbot im Strafrecht)
  • Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme („informationelle Integrität“ / „digitale Intimsphäre“): Subsidiäres Auffanggrundrecht zum Schutz vor unerkannter Online-Durchsuchung
  • Recht auf selbstbestimmtes Sterben: Freiheit, sich das Leben zu nehmen; Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, als Akt autonomer Selbstbestimmung

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Welche konkreten Ausprägungen hat der sachliche Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht, zum Thema Grundrechte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau