Auszug

Versuchtes Delikt, §§ 22, 23 I StGB

VersuchsdeliktVersuchtes DeliktVersuch

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Versuchtes Delikt, §§ 22, 23 I StGB

Prüfungsschema beim Versuchsdelikt

  1. Vorprüfung
    1. Keine (zurechenbare) Vollendung
    2. Versuchsstrafbarkeit, § 23 I StGB
      • Verbrechen, § 12 I StGB: Versuch stets strafbar, § 23 I StGB
      • Vergehen, § 12 II StGB: Versuch nur strafbar, wenn gesetzlich angeordnet; z.B. versuchter Diebstahl strafbar gem. § 242 II StGB

    • Im Assessorexamen (zweites Staatsexamen) keine Vorprüfung mehr erforderlich, da die Nichtvollendung keine Strafbarkeitsvoraussetzung des Versuchs ist und es eine Selbstverständlichkeit darstellt, dass nur eine strafbares Delikt geprüft wird (strafbarkeitsbegründende Normen ergeben sich aus Überschrift)

  2. Tatbestand
    1. Tatentschluss (subjektiver Tatbestand)
    2. Unmittelbares Ansetzen, § 22 StGB (objektiver Tatbestand)
    • „Umgekehrter“ Aufbau: Der subjektive Tatbestand wird beim Versuch vor dem objektiven Tatbestand geprüft
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Schuld
  5. Rücktritt, § 24 StGB: Persönlicher Strafaufhebungsgrund
    • Immer anprüfen, selbst wenn eindeutig nicht erfüllt (dann nur in einem Satz)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wie lautet das grobe Prüfungsschema beim Versuchsdelikt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T möchte O verletzen, aber es misslingt, da der O ihn mühelos abwehrt. Welche Aussagen treffen zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

T möchte O verletzen, aber es misslingt, da der O ihn mühelos abwehrt. Welche Aussagen treffen zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Allgemeiner Teil des StGB findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau