Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Gestaltungsrecht
GestaltungsrechtGestaltungsrechteGestaltung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gestaltungsrecht
Gestaltungsrecht / relatives Recht: Recht, das auf bestehendes Rechtsverhältnis einwirkt; ausgeübt durch Erklärung ggü. anderem Teil
- z.B. durch Kündigung wird Dauerschuldverhältnis ex nunc aufgehoben
- z.B. durch Anfechtung wird Vertrag ex tunc vernichtet
- z.B. durch Rücktritt wird Vertrag ex nunc in Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt
- z.B. durch Verbraucherwiderruf wird Vertrag ex nunc in Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem „Gestaltungsrecht“?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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