Organe der europäischen Union, Art. 13 ff. EUV

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Organe der europäischen Union, Art. 13 ff. EUV

Organe der europäischen Union, Art. 13 ff. EUV

  • Europäische Kommission, Art. 17 EUV, 244 ff. AEUV: Exekutivorgan; 27 Mitglieder, die Komissare (einer je Mitgliedstaat); von Präsidentin der europäischen Kommission geleitet und geprägt; Sitz in Brüssel

    • Grundsätzlich alleiniges Initiativrecht zu neuen Unionsrechtsakten (aber Rat und Europäisches Parlament können zum Tätigwerden auffordern)

      • Ausnahme bei polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit in Strafsachen Ko-Initiativrecht eines Viertels der Mitgliedstaaten, Art. 76 AEUV

    • Hüterin der Verträge“: Sicherstellung der Ausführung beschlossenen Unionsrechts, kann Vertragsverletzungsverfahren anstreben

  • Europäischer Rat, Art. 15 EUV, 235 AEUV: Zusammengesetzt aus Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission

    • Faktisch grundlegende Entscheidungen

  • Rat (Ministerrat) / Rat der Europäischen Union, Art. 16 f. EUV, 237 f. AEUV: Alltagsarbeit, durch Fachminister (z.B. Landwirtschaftsprobleme von Landwirtschaftsministern); Sitz in Brüssel und Luxemburg

    • Gesetzgebung und Haushaltsbefugnisse gemeinsam mit Europäischem Parlament

  • Europäisches Parlament, Art. 14 EUV, 233 f. AEUV: Direkt von Bürgern der Union gewählt; Sitz in Strasbourg (Hauptsitz), Brüssel und Luxemburg

    • „Ordentliches“ Gesetzgebungsverfahren, Art. 289 AEUV

  • Europäischer Gerichtshof (EuGH), Art. 19 EUV

  • Europäische Zentralbank (EZB): Sitz Frankfurt; von Präsidentin der europäischen Zentralbank geleitet

  • Europarat: Kein Organ der EU; eigenständige internationale Organisation mit 46 Mitgliedstaaten; Ziel Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Europa fördern

    • Überwiegend durch völkerrechtliche Verträge, insb. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

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