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Räuberische Erpressung, § 255 StGB
Räuberische Erpressung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Räuberische Erpressung, § 255 StGB
Räuberische Erpressung, § 255 StGB: Erpressung mittels Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
- Beispiel: z.B. Täter droht, das Opfer zu schlagen, wenn es ihm nicht die Geldbörse aushändigt
- Qualifikation der Erpressung
- Gemeinsame Prüfung: Grunddelikt Erpressung kann eigentlich immer sinnvoll mit räuberischer Erpressung zusammengeprüft werden, weil § 255 StGB nur höhere Anforderungen an das Nötigungsmittel stellt
- Im Rahmen der Nötigungshandlung immer Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung vornehmen: Umstritten und höchst problematisch
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einer räuberischen Erpressung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T bedroht O mit einem Messer und verlangt die Herausgabe der Geldbörse. O händigt sie aus Furcht aus. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T droht O, ihn zu verprügeln, wenn er nicht 500 Euro überweist. O überweist das Geld. Wie ist die Tat einzuordnen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3
T bedroht den Angestellten A mit einem Messer und verlangt, dass A die Kasse seines Arbeitgebers V öffnet und das Geld herausgibt. A händigt das Geld aus. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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