Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Beihilfe, § 27 StGB
Begünstigung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beihilfe, § 27 StGB
- Begünstigung, § 257 StGB: Hilfeleisten, in der Absicht die Vorteile der Tat zu sichern
- Abgrenzung zwischen sukzessiver Beihilfe und Begünstigung, § 257
- Vor Vollendung immer Beihilfe
- Nach Beendigung immer Begünstigung, § 257
- Zwischen Vollendung und Beendigung umstritten
- Sukzessive Beihilfe von vornherein ausgeschlossen
- Beihilfe und Begünstigung liegen beide nebeneinander vor
- Sukzessive Beihilfe, wenn Haupttat gefördert werden soll; Begünstigung, wenn nur Tatvorteile gesichert werden sollen
- Auch Abschlussphase Teil des Unrechts und der Rechtsgutsverletzung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie grenzt man die Beihilfe von der Begünstigung gem. § 257 StGB ab?
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