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Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 III GG
KunstfreiheitWissenschaftsfreiheitKunstKunstbegriff
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 III GG
Unfriedliche Kunst: Insb., wenn Eigentumsrechte anderer verletzt (z.B. Graffity auf Hauswand)
- Schutzbereich des Art. 5 III GG endet wo gleichzeitig Grundrechte anderer verletzt
- Anders als bei Art. 8 I GG keine derartige Begrenzung in Art. 5 GG
- Sachlicher Gehalt eines Grundrechts darf nicht von den Schranken her interpretiert werden, damit nicht einfachrechtliche Argumentation grundrechtliche verdrängt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Ist auch unfriedliche Kunst geschützt?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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