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Juristische Personen des öffentlichen Rechts
1.Verstehen
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Arten juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Körperschaft des öffentlichen Rechts: Mitgliedschaftlich organisierte Selbstverwaltungsträger mit gewählter Vertretung; ähnelt privatrechtlichem Verein; kennzeichnend Erfüllung gesetzlich bestimmter Aufgaben, eigenverantwortliche Wahrnehmung, Mitwirkung bestimmter Bevölkerungsgruppe an Willensbildung
Gebietskörperschaft: Mitgliedschaft ergibt sich aus Wohnsitz; mit Gebietshoheit ausgestatte, z.B. Gemeinde; selbe Struktur wie Staat, z.B. Gemeindegebiet, Personen (Einwohner und Bürger), hoheitliche Befugnisse (von Staat abgeleitet)
Personalkörperschaft: Mitgliedschaft nach individuellen Eigenschaften wie beruflicher, sozialer, kultureller Hintergrund; z.B. Ärztekammern, Versicherungsanstalten, Hochschulen
Realkörperschaft: Mitgliedschaft knüpft an Eigentum oder Besitz; z.B. Wasser- und Bodenverbände, Jagd- und Fischereigenossenschaften, Deichverbände
Verbandskörperschaft: z.B. kommunale Zweckverbände wie Abfallbeseitigungsverband
Anstalt des öffentlichen Rechts: Verselbständigter Bestand von Sach- und Personalmitteln zur Erfüllung bestimmter hoheitliche Aufgabe; z.B. ZDF, städtisches Schwimmbad, kommunale Sparkassen
Teilnehmer sind Nutzer
Stiftung des öffentlichen Rechts: Bestimmtem Zweck gewidmete öffentlich-rechtlicher Vermögensmasse, z.B. Kulturstiftung des Bundes
Teilnehmer sind Nutznießer
2.Wiederholen
Welche Arten juristischer Personen des öffentlichen Rechts gibt es und wie unterscheiden sie sich?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A wohnt in einer Gemeinde, die bestimmte Aufgaben eigenständig verwaltet. Welche Aussagen sind zutreffend?
Arzt A ist Mitglied in einer Ärztekammer. Welche Aussagen sind zutreffend?
B nutzt das städtische Schwimmbad, das eine öffentlich-rechtliche Einrichtung ist. Welche Aussagen sind zutreffend?
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