Analogie

Analogie

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Analogie

Analogie: Erweiterung des Geltungsbereichs einer Norm (entgegen Wortlaut) auf bisher ungeregelte Fälle (quasi Gegenteil einer teleologischen Reduktion)

  • Analogieverbot im Strafrecht zulasten des Beschuldigten

  • Beispiel: Softwaremiete von nicht auf Datenträger verkörperter Software bis Einführung des § 548a BGB im Jahr 2022 nicht vom Mietrecht umfasst; Sachmietrecht wurde auf Software analog angewendet

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einer Analogie?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Im Jahr 2020 überlässt A dem N gegen Entgelt zeitweise Software zur reinen Online-Nutzung ohne Datenträger. § 535 BGB setzt die Überlassung einer Sache voraus, Sachen sind nur körperliche Gegenstände. Der Gesetzgeber hatte diesen Fall nicht bedacht. Welche Aussagen treffen zu?

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Frage 2

In der Parkordnung heißt es: „Das Befahren mit Fahrzeugen ist verboten.“ A fährt mit dem Rettungswagen zu einem Verletzten im Park. Im Gutachten der S steht: „Das Verbot dient dem Schutz der Besucher; für Rettungsfahrten gilt es daher nicht.“ Welche Aussagen treffen zu?

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Frage 3

Um einen drohenden erheblichen Schaden abzuwenden, beschädigt T eine fremde Sache; die Voraussetzungen des § 904 BGB liegen vor. Im Strafgutachten prüft Studentin S, ob T gerechtfertigt handelt. Welche Aussagen treffen zu?

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