Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Aggressiver Notstand, § 904 BGB
Aggressiver NotstandBGB-Notstände
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Aggressiver Notstand, § 904 BGB
Aggressiver Notstand, § 904 BGB: Einwirkung auf Sachen (auch Tiere) bei Gefahr aus anderer Gefahrenquelle (z.B. Latte aus Zaun gebrochen, um angreifenden Hund abzuwehren)
- Gerechtfertigt, wenn drohender Schaden ggü. verursachtem Schaden unverhältnismäßig groß
- Wegen Einheit der Rechtsordnung auch im Strafrecht als Rechtfertigungsgrund anerkannt
- Prüfungsschema wie beim allgemeinen rechtfertigenden Notstand gem. § 34 StGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter dem aggressiven Notstand?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T wird von einem aggressiven Hund angegriffen und tritt ihn, um den Angriff abzuwehren. Dabei verletzt T den Hund schwer. Ist Ts Handlung nach § 228 BGB gerechtfertigt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T wird von einem aggressiven Hund angegriffen und reißt eine Latte aus einem Zaun, um den Hund abzuwehren. Dabei beschädigt er den Zaun erheblich. Ist T's Handlung nach § 904 BGB gerechtfertigt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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