- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Aggressiver Notstand, § 904 BGB
Aggressiver NotstandBGB-Notstände
Aktualisiert vor 12 Tagen
Was versteht man unter dem aggressiven Notstand?
Merke
Aggressiver Notstand, § 904 BGB: Einwirkung auf Sachen (auch Tiere) bei Gefahr aus anderer Gefahrenquelle (z.B. Latte aus Zaun gebrochen, um angreifenden Hund abzuwehren)
- Gerechtfertigt, wenn drohender Schaden ggü. verursachtem Schaden unverhältnismäßig groß
- Wegen Einheit der Rechtsordnung auch im Strafrecht als Rechtfertigungsgrund anerkannt
- Prüfungsschema wie beim allgemeinen rechtfertigenden Notstand gem. § 34 StGB
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Frage 1/2
T wird von einem aggressiven Hund angegriffen und tritt ihn, um den Angriff abzuwehren. Dabei verletzt T den Hund schwer. Ist Ts Handlung nach § 228 BGB gerechtfertigt?
Ja, gem. § 228 BGB.
Ja, gem. § 32 StGB.
Ja, gem. § 34 StGB.
Ja, gem. § 904 BGB.
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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