- Öffentliches Recht
- Grundrechte
- Grundrechte
Meinungsfreiheit (inkl. Medienfreiheiten), Art. 5 I 1, 2 GG
MeinungsfreiheitAllgemeines Gesetz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Meinungsfreiheit (inkl. Medienfreiheiten), Art. 5 I 1, 2 GG
Allgemeines Gesetz: BVerfG kombiniert Sonderrechtslehre und Abwägungslehre (bewertet großzügig, erst ein Gesetz war danach nicht allgemeines Gesetz)
- Meinungsneutralität: Nicht gegen bestimmte Meinung / Kommunikationsinhalt gerichtet
- Dient Schutz konkret höherrangigen Rechtsguts als Meinungsfreiheit
- Verbot der „Auschwitz-Lüge“, § 130 IV StGB: Kein allgemeines Gesetz, da gezielt gegen nationalsozialistische Meinung; aber ausnahmsweise mit Art. 5 I, II GG vereinbar, da nationalsozialistische Unrecht identitätsstiftend für Bundesrepublik und entsprechendes Verbot der Verfassung immanent
- Wechselwirkungslehre des BVerfG: Allgemeine Gesetze bei Anwendung im Einzelfall „im Lichte des Grundrechts“ konkordant auszulegen ⇨ ihrerseits eingeschränkt (Verhältnismäßigkeit) ⇨ Abwägung zwischen betroffenen Verfassungsgütern und Meinungsfreiheit
- D.h. das einschränkende Gesetz darf nicht „neutral“ angewandt werden, sondern muss meinungsfreundlich interpretiert und danach abgewogen werden: Kein Automatismus „Allgemeines Gesetz schlägt Meinungsfreiheit“, sondern interaktive Abwägung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem allgemeinen Gesetz? Was muss man bei der Auslegung allgemeiner Gesetze beachten?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht, zum Thema Grundrechte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.