Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Aussetzung, § 221 StGB
Aussetzung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Aussetzung, § 221 StGB
Voraussetzungen der Aussetzung: Zweistufig hilflose Lage und dadurch verursachte konkrete Gefahr erforderlich
- Hilflose Lage
- Versetzen in hilflose Lage, § 221 I Nr. 1 StGB
- Hilflose Lage: Situation, in der sich Opfer ohne fremde Hilfe nicht mehr vor äußeren Gefahren für Leib oder Leben schützen kann (noch nicht zwangsläufig bei kurzfristiger Bewusstlosigkeit)
- Versetzen: Erstmalige Schaffung oder Schaffung neuer, qualitativ anderer hilfloser Lage
- Bei Abbruch einer Rettungsmaßnahme („Retterfälle“): Neue Lage, wenn zwischendurch Gefahr gemildert
- Keine räumliche Veränderung des Opfers nötig
- Im Gegensatz zu früherem Wortlaut „Aussetzen“ keine räumliche Veränderung des Opfers nötig
- Zweck ist Schutz des Opfers vor hilfloser Situation, unerheblich ob durch räumliches Verbringen oder andere Maßnahme; gleichgestellter § 221 I Nr. 2 StGB erfordert dies ebenfalls nicht
- Im-Stich-Lassen trotz Obhuts- oder Beistandspflicht, § 221 I Nr. 2 StGB
- Im-Stich-Lassen: Entziehen (nicht unbedingt räumlich) zumutbarer Beistandsleistung
- Obhuts- oder Beistandspflicht: i.S.d. Garantenpflicht gem. § 13; Hilfspflicht aus § 323c reicht nicht
- Konkrete Gefahr durch hilflose Lage: Entscheidend ist, dass die hilflose Lage zuerst geschaffen wird und die konkrete Gefahr erst in der Folge aus dieser hilflosen Lage erwächst, z.B. betrunkene Person allein im Wald zurücklassen, dadurch später Gefahr durch Unterkühlung
- Nicht wenn Gefahr unmittelbar mit der Herstellung der Lage entsteht, da es dann an der Zweistufigkeit fehlt: z.B. keine Aussetzung, wenn Nichtschwimmer in tiefes Wasser gestoßen wird (ggf. versuchtes oder vollendetes Tötungsdelikt)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Voraussetzungen hat die Aussetzung?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Nichtvermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.