Auszug

Trunkenheit im Verkehr, § 316 I StGB

Trunkenheit im Verkehr

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 I StGB

Konkurrenzen: Formell subsidiär zu Gefährdung des Straßenverkehrs durch Führen eines Fahrzeugs trotz Fahruntüchtigkeit gem. § 315c I Nr. 1 StGB (erfordert zusätzlich zu Fahruntüchtigkeit einen konkrete Gefahr)

2.
Wiederholen

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Frage

Wie verhält es sich wenn durch eine Handlung sowohl Trunkenheit im Verkehr als auch Gefährdung des Straßenverkehrs verwirklicht sind?

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