Auszug

Präventiv-polizeilicher Tätigkeit, § 161 II StPO

Verwertung von Erkenntnissen aus präventiver Polizeitätigkeit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Präventiv-polizeilicher Tätigkeit, § 161 II StPO

Verwertung von Erkenntnissen aus präventiver Polizeitätigkeit, § 161 III 1 StPO

  • Grds. erlaubt
  • Aber „hypothetischer Ersatzeingriff“: Wenn Maßnahme Grundrechtseingriff, bestimmt sich Zulässigkeit der Verwertung nach Anforderungen der StPO
  • Aber als Spurenansatz zur weiteren Ermittlung grds. zulässig

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Dürfen Informationen im Strafprozess verwertet werden, aus präventiver Polizeitätigkeit stammen?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Strafprozessrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau